20.09.26 | tekom e. V.
Bildungsurlaub für die tekom-Jahrestagung
Die tekom-Jahrestagung 2026 bietet nicht nur fachlichen Austausch, sondern kann auch als berufliche Weiterbildungsmaßnahme genutzt werden. In drei Bundesländern ist die Teilnahme als Bildungsurlaub anerkannt.
Bereits genehmigt:
- Rheinland-Pfalz: Bescheid Rheinland-Pfalz herunterladen
- Sachsen-Anhalt:Bescheid Sachsen-Anhalt herunterladen
- Thüringen: Bescheid Thüringen herunterladen
Wichtig: Für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist in der Regel der Arbeitsort, nicht der Wohnort, entscheidend. Auch die jeweiligen Voraussetzungen und Fristen sollten vor der Antragstellung geprüft werden.
Auf der Jahrestagung erwarten die Teilnehmenden zahlreiche Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung – von Vorträgen und Workshops bis hin zu aktuellen Themen wie Künstlicher Intelligenz, Technischer Kommunikation und intelligenter Bereitstellung von Nutzerinformationen.
Bei Fragen bin ich gerne für Sie da!

Kathrin Sözen
Fair & Sponsoring