
Bildungsurlaub 2026
In diesen Bundesländern ist die tekom-Jahrestagung anerkannt
Die tekom-Jahrestagung 2026 ist in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen als Bildungsveranstaltung anerkannt. Die entsprechenden Bescheide können Sie hier herunterladen:
- Rheinland-Pfalz: Bescheid herunterladen
- Sachsen-Anhalt: Bescheid herunterladen
- Thüringen: Bescheid herunterladen
Für folgende Bundesländer erfüllt die tekom-Jahrestagung leider nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Bildungsveranstaltung:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Voraussetzung für einen offiziellen Bildungsurlaub ist ein Ausbildungs- oder Angestelltenverhältnis.
Entscheidend für den Antrag ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort!
Das E-Ticket ist die Bestätigung, die zur Beantragung benötigt wird. Wenn Sie zudem eine Teilnahmebestätigung benötigen, können Sie diese nach der Tagung in "mein Tagungstool" herunterladen.
Ca. 9 Wochen vor Tagungsbeginn müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: die Anmeldebescheinigung, den Anerkennungsbescheid und den Ablaufplan zusammen mit einem Anschreiben. Mehr Informationen dazu finden Sie unter bildungsurlaub.de und unter bildungsurlauber.de.
Die tekom-Jahrestagung als berufliche Weiterbildungsmaßnahme
Auf der Tagung werden Vorträge und Workshops in folgenden Themenbereichen angeboten: Intelligente Bereitstellung von Nutzerinformationen, Künstliche Intelligenz, Grundlagen der Technischen Kommunikation, Softwaredokumentation, Visuelle Kommunikation, Themen rund um die Technische Kommunikation.
Das Programm finden Sie Anfang Juli auf unserer Webseite.
Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub finden Sie hier.