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Bislang wurden Betriebsanleitung von Elektrofahrrädern für die nichtgewerblichen Kundeninnen und Kunden in gedruckter Form beigelegt. Da solche Fahrräder in verschiedenen Ländern der EU inverkehr gebracht werden, beinhalten diese Betriebsanleitungen häufig viele Sprachen mit einem entsprechend großen Umfang gedruckter Seiten.
Mit Veröffentlichung der neuen Maschinenverordnung VO 1230/2024, die für Elektrofahrräder gilt, können nun auch digitale Betriebsanleitungen für nichtgewerbliche Kundeninnen und Kunden bereitgestellt werden. Dies ist aber nur zulässig, sofern Sicherheitsinformationen für die Inbetriebsetzung und Nutzung des Produktes in gedruckter Form mitgeliefert werden. Die Maschinenverordnung enthält keine Hinweise, was unter genau Sicherheitsinformationen zu verstehen ist und in welcher Detailtiefe Informationen bereitgestellt werden müssen. Die Regelungen der Maschineverordnung wurden auch in den Guide zur aktuell noch gültigen Maschinenrichtlinie übernommen. Somit ist es ab sofort zulässig, digitale Betriebsanleitungen für Elektrofahrräder unter der Maschinenrichtline bereitzustellen.
Die Fahrradindustrie hat sich gemeinsam mit weitern interessierten Institutionen, Verbänden und Behörden zusammengesetzt und den möglichen Inhalt von Sicherheitsinformationen für Elektrofahrräder erarbeitet. Das Dokument dient als Hilfestellung für Inverkehrbringer von Elektrofahrräder, die digitale Betriebsanleitungen bereitstellen wollen.
Das lernen Sie
Welche gesetzlichen Regelung und Guidelines gelten für digitale Betriebsanleitung Verbraucherprodukte, die unter die Maschinenrichtlinie und zukünftig unter die Maschinenverordnung fallen?
Auf welcher Basis werden Sicherheitsinformationen erstellt? Welche Risiken werden dadurch abgedeckt? Wie wirken Sicherheitsinformationen und die Betriebsanleitung gemeinsam? Welche Aufgaben und Inhalten haben die beiden Dokumente? Alles am praktischen Beispiel eines Elektrofahrrades.